Festnahme/Verhaftung
Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Haftbefehl, wenn Sie der Tat dringend verdächtig sind, ein Haftgrund vorliegt und die Haft nicht unverhältnismäßig ist. Sollte ein Haftbefehl noch nicht existieren, so handelt es sich um eine Festnahme. In diesem Fall muss der Beschuldigte spätestens am folgenden Tag einem Richter vorgeführt werden, der über den Erlass eines Haftbefehls entscheidet. Dieses kann durchaus fast 48 Stunden dauern.
Lassen Sie sich im Falle einer Festnahme/Verhaftung, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen. äußern Sie sich nicht zu den Tatvorwürfen sondern nennen Sie lediglich Ihren Namen, Geburtsdatum und Anschrift. Dieses gilt besonders für die Vorführung vor den Haftrichter!
Benachrichtigen Sie Ihren Anwalt. Bestehen Sie darauf, dass schon bei der Vorführung vor den Haftrichter ein Anwalt anwesend ist, damit dieser auf eine Haftverschonung hinwirken kann. Einen Anwalt können Sie über den Notruf der Berliner Strafverteidiger erreichen. Selbstverständlich können Sie auch darauf bestehen, einen Anwalt Ihrer Wahl zu benachrichtigen oder durch eine Person Ihres Vertrauens benachrichtigen zu lassen.
Lassen Sie Ihrem Anwalt folgende Daten zukommen: Namen, Geburtsdatum, Meldeadresse, Tag des Vorfalls, alle Ihnen bekannten Aktenzeichen, Aufenthaltsort und wenn möglich Telefonnummer und Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle.
nach oben